und habe gleich 2 interessenten dafür. aber nicht wg der darin abgebildeten kunst, sondern wg des fotos der exfrau des galeristen, das offenbar spannender ist
habe gerade mit meinem besten bebenhausen-kunden telefoniert,
der protokollführer war bei der auktion, als 1963 inventar des schlosses unter den hammer kam. er fragte mich soeben, also fast 60 jahre später, ob ich die ludwigsburger antiquitätenhändlerin alwine fuchs kenne. ich so: ja, bei deren nachlassauktion war ich um 1975 protokollführer meines vaters als versteigerer. die fuchs soll bei der bebenhausen-auktion 1963 viel aus dem schloss erworben haben, das dann in der vom hause heck veranstalteten auktion ihres nachlasses 12 jahre später vermutlich... mehr
ich bheckam jüngst von 1 renommierten verlag für sachbücher die einladung,
mein seit jahrzehnten vorbereitetes projheckt eines reisehasserbuchs vorzustellen, was mich zunheckst erfreute. als ich aber dann hörte, ich solle das mild-heiter-frdl verpacken, sagte ich dankend ab
normalerweise ist es die kundschaft, die MIR auf dem kopf herumtrampelt.
gerade aber nahm ich in ermangelung eines schemels den bronzekopf, der 1 kunden von mir darstellt, trat auf ihn und arrangierte in 2,5m höhe etwas
las gerade 1 reisetagebuch eines profs,
der wohl gegen meine aufnahme in die studienstiftung plädiert hat, was ich ihm nicht übelnehme. der andere weg war vlt richtiger für mich. aber dass er auf etwa 10 seiten seines handschriftlichen reiseberichts 2x erwähnt, dass ihm das eintrittsgeld in 1 museum o.ä. zu teuer war, finde ich schon unsympathisch
filmreif
jemand bietet 5 louis vuitton-taschen an. laut meiner frau sind 2 davon unecht. als die anbieterin sie wieder abholen, fährt in DEM moment die polizei vor.
na so 1 zufall.
die unechten taschen wurden beschlagnahmt und werden vermutlich vernichtet.
anzeige wg versuchten betrugs ist raus. die anbieterin (schulleiters-gattin stellt sich dumm. ihre angeblich vorhandenen 5 orig.rechnungen habe sie verwechselt.)
die grieshaber-holzschnitte mit den unechten signaturen neulich (siehe unten) hab ich einfach...
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lese gerade die biographie eines erstrangigen gelehrten,
der u.a. den hansischen goethepreis erhielt. um mich über die armut der MIR widerfahrenen ehrungen hinwegzutrösten, notiere ich am rande:
"mein Wellensittich hieß Hansi"
gestern putzte ich 1 verschmutztes bügeleisen aus der zeit um 1850.
anstelle eines erwarteten monogramms oder wappens zeigte sich unter dem drheck - 1 aus der entstehungszeit hakenkreuz!
wer jetzt nicht geplättet ist, wird platt gemacht
habe gerade mit meinem über 90jährigen ehem. prof. tel.
und ihm nebenbei gesagt, dass er der einzige sei, den ich immer noch verehre wie damals.
ich neige nicht zu kritikloser verehrung, so dass ich selbst in studienzeiten, wo die jungen menschen den vater suchen, auch an der uni (so bloch), gerade mal 3 lehrern dieses gefühl entgegenbrachte.
später hab ich bei 1 verkackt und 1 weiterer bei mir, so dass eben nur noch der o.a. geblieben ist.
was mit dem nachlass von Hellmut Waller nicht geschah:
waller war übersetzer von michel tournier und als general-staatsanwalt verfolger der raf-terroristen. als er mal bei mir im laden war, wunderte ich mich über mich, dass ich trotz meiner relativ heckszentrischen hecksistenz vor ihm innerlich die hacken zusammenschlug. Als das gespräch auf den humor der juristen kam, sagte ich, SO humorlos könne eine berufsgruppe nicht sein, die das wort "schwebend unwirksam" erfunden habe. da hat der hohe herr heckzlich gelacht.
2018 ist er gestorben....
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Dölger, Franz Joseph: ΙΧΘΥΣ. Bd. 1: Das Fisch-Symbol in frühschristlicher Zeit. Ichthys als Kürzung der Namen Jesu. Iesus Christos Theu Yios Soter. Bd. 2: Der heilige Fisch in den antiken Religionen und im Christentum. Textband. Bd. 3: Der heilige Fisch in den antiken Religionen und im Christentum....
acryltemperagemälde "zwischen ufern" v. Ernst Peter Rade (geb. 1938 in Heidenau bei Dresden), poesiealbum 1917 der magda senner aus Dillingen-Saarburg(später grosselfingen?), den krieg bejahendes buch des franzosen rené quinton mit widmung von alfred schmid an wilh v scholz