1 gewisser könig sei der letzte seines landes gewesen. ich fass es nicht, da mir aus dem stand 3 weitere bekannt sind. da aber journalisten oft falsch zitieren, kann ich zur klärung nur die zeitung anrufen oder den zitierten. da ersteres zu unliebsamen konsheckuenzen führen könnte (zb öfftl. berichtigung), wähle ich letzteres, zumal derselbe akademiker mir jüngst mit 1 unmöglichen lateinischen neuprägung aufgefallen war, die man bestenfalls als schlechtestes küchenlatein durchgehen lassen... mehr
die apologie des antheckuariats
"Überall, wo die Vergangenheit verehrt wird, soll man die Säuberlichen und Säubernden nicht einlassen. Der Pietät wird ohne ein wenig Staub, Unrat und Unflat nicht wohl."
NIETZSCHE
"Schlecht, schlecht!" spricht man, wenn man kauft;
"aber wenn man weggeht, so rühmt man sich."
sprüche salomons 20,14 .
bei mir evtl zu haben auf einer pergamenthandschrift des 13. jhdts.
neben der schlacht von stalingrad war die um el alamein weltkriegsentscheidend.
selbstverständlich lassen sich von beiden ereignissen dirheckte linien zu mir ziehen. das afrika-heer wurde von erwin rommel geleitet, dessen sohn manfred in seinen memoiren schreibt vom "Rat des Landwirts auf dem Sterbebett: Jaköble, bleib um Dußlinge rom".
daran ist das wenigste korrheckt:
1. sagte das kein Landwirt, sondern 1 frau
2. war die weit entfernt vom sterben
3. hieß der angesprochene nicht Jaköble, sondern hannesle.
mit solchem mangel an kenntnissen der geschichte dusslingens kann...
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Dölger, Franz Joseph: ΙΧΘΥΣ. Bd. 1: Das Fisch-Symbol in frühschristlicher Zeit. Ichthys als Kürzung der Namen Jesu. Iesus Christos Theu Yios Soter. Bd. 2: Der heilige Fisch in den antiken Religionen und im Christentum. Textband. Bd. 3: Der heilige Fisch in den antiken Religionen und im Christentum....
acryltemperagemälde "zwischen ufern" v. Ernst Peter Rade (geb. 1938 in Heidenau bei Dresden), poesiealbum 1917 der magda senner aus Dillingen-Saarburg(später grosselfingen?), den krieg bejahendes buch des franzosen rené quinton mit widmung von alfred schmid an wilh v scholz