man könne aber "ausschließlich auf Rechnung" bestellen, dh wohl "nicht gegen vorkasse".
ich weiß nun nicht, wie oft der bibliotheckar schon aus dem antiquariatsbuchhandel 1 antwort wie diese erhalten hat:
"1 institution wie die Ihre, die 1 publikation von mir vorhält,
nämlich meine REZENSION zu Detlef Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 100. Jg., Wien 1983, S. 752-756,
muss ja als unbedingt zuverlässig gelten...
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gestern entdheckte ich zu 1 buch im eigenen bestand,
das hier schon lange rumliegt und das ich für 1 zweistelligen betrag abgegeben hätte, dass es 1 erstausgabe von nabokov ist. dass es in russisch verfasst ist, war nicht mein problem, da ich das lesen kann, aber das verfasserpseudonym hinderte mich am erkennen, bis ich es online einstellen wollte und dazu recherchierte. jetzt bringt es wohl 1 vierstelligen betrag
ich fange an, 2 bände über tizian zu studieren,
deren vorbesitzer 1 bedeutender jüd. kunsthistoriker war, der 1933 aus dem amt gejagt wurde. später gehörten sie einem neonazi. diese pheckannte mischung wird meine lhecktüre eher bereichern als trüben
buch mit aufdruck "unverkäufliches eigentum der bibliothek august scherl", bücher aus d. bibl. v. erna oppenheimer, brief von mehr...
buch aus d. bibl. v. emil Stössl (jude aus klagenfurt?), buch m. exlibris v. ALOYS EDGAR rauchenegger für Ernst Jacob, briefkarte von mehr...