Thomas Leon Heck

ein superkrimi: gestern kaufte jemand bei mir den 2-bändigen katalog über philipp matthäus hahn.

dass ich darin erwähnt bin als verleger eines buchs über den weltberühmten uhrmacher, wäre keiner rede wert. aber darin ist auch die diamantbesetzte taschenuhr hahns abgebildet, die meinem besten kunden gehört hat und die der – durch krankheit mental beeinträchtigt - im altpapier versteckt hatte, wo sie fast verloren gegangen wäre, wenn nicht der lover des kunden das versteck preisgegeben hätte. (da er eh keine schlüssel mehr zur wohnung hatte, weil das schloss ausgetauscht war, hatte er nichts vom verschweigen.) die anwältin und testamentsvollstreckerin, die die uhr so gerettet hat, sitzt inzwischen für über 3 jahre wg. unterschlagung im knast, während der lover einige monate zuvor in XY kam als räuber mit millionen-beute. Die 100 000 € belohnung bekam ich nicht, da er sich selbst stellte. Die hälfte meiner webmaster weigert sich leider bislang, diese unglaubliche geschichte für youtube zu verfilmen, da dadurch angeblich persönlichkeitsrechte des kunden berührt seien, was ich nicht so sehe, da er nicht genannt wird. Ich fürchte, das glaubt mir wieder niemand. ich kann aber als beweis vorlegen: foto des räubers mit meinem kunden, eine quittung von philipp von württemberg, der i.A. eines auktionshauses den erhalt der hahn-uhr von meinem kunden bestätigt hat (mit einem schlichten, aber beeindruckenden „württemberg“ signiert) und eine email des gegen die anwältin ermittelnden kripo-beamten, der auch mich befragt hat.

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