Thomas Leon Heck

urheber- und folgerecht

Aktenvermerk: soeben (25.7.2012, 14 uhr 55) telefonierte ich wg der benefizauktion am 13. okt. 2012 in gammertingen zugunsten krebskranker kinder (siehe www.Kil-lik.de) mit der verwertungsgesellschaft bildkunst, herrn rupp. Demnach wird dort auf die 4% folgerechtsabgabe verzichtet, wenn der künstler selbst die sachen gestiftet hat, während auf die abgabe nicht verzichtet wird, wenn ein sammler die kunst eingeliefert hat. Das bedeutet im ergebnis, dass ich zwar ehrenamtlich versteigere, u.U. der VG bildkunst aber aus eigener tasche 4% aus dem umsatz zahlen muss!

NEU im Laden
10 single-schallplatten aus dem besitz des gasthauses stern (inh. horst dreschner) in crailsheim, wohl aus deren jukebox,
40 bücher aus d. bibliothek v. otto goldmann (priester, u.a. 1944-53 in weisweiler?), darunter die hälfte von ihm selbst verfasst (feuilletons, romane u.a.), sehr rarer indischer katalog in der reihe "unesco drawings" über leonardo da vinci von 1970 (hrsg. k.p. joseph u.a.) mit beitrag von ludwig...
Georg Heinrich Christoph Lippold und Carl Philipp Funke: Neues Natur- und Kunstlexicon, enthaltend die wichtigsten und gemeinnützigsten Gegen-stände aus der Naturgeschichte, Naturlehre, Chemie und Technologie (3 Bde a-z, Weimar: Industrie-Comptoir, 1801-4), plakat um 1930 der 1903 gegründeten GKW...