Thomas Leon Heck

urheber- und folgerecht

Aktenvermerk: soeben (25.7.2012, 14 uhr 55) telefonierte ich wg der benefizauktion am 13. okt. 2012 in gammertingen zugunsten krebskranker kinder (siehe www.Kil-lik.de) mit der verwertungsgesellschaft bildkunst, herrn rupp. Demnach wird dort auf die 4% folgerechtsabgabe verzichtet, wenn der künstler selbst die sachen gestiftet hat, während auf die abgabe nicht verzichtet wird, wenn ein sammler die kunst eingeliefert hat. Das bedeutet im ergebnis, dass ich zwar ehrenamtlich versteigere, u.U. der VG bildkunst aber aus eigener tasche 4% aus dem umsatz zahlen muss!

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Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg (Eine Beilage des Regierungsblatts) 1825-31, 1833-36, 1840-44, 1849, später separat straf-Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg 1850, 1852 -55, 1857, 1859, 1861, 1865-66, 1868, 1870-71 mit namentlicher nennung...
württ. feuerwehrhelm, klavierhocker, drehbar, tübinger stuhl, asiat. schmuckkästchen, naives gemälde das äthiop. truppen im kampf gegen invasoren aus mussolinis italien zeigt