Thomas Leon Heck

urheber- und folgerecht

Aktenvermerk: soeben (25.7.2012, 14 uhr 55) telefonierte ich wg der benefizauktion am 13. okt. 2012 in gammertingen zugunsten krebskranker kinder (siehe www.Kil-lik.de) mit der verwertungsgesellschaft bildkunst, herrn rupp. Demnach wird dort auf die 4% folgerechtsabgabe verzichtet, wenn der künstler selbst die sachen gestiftet hat, während auf die abgabe nicht verzichtet wird, wenn ein sammler die kunst eingeliefert hat. Das bedeutet im ergebnis, dass ich zwar ehrenamtlich versteigere, u.U. der VG bildkunst aber aus eigener tasche 4% aus dem umsatz zahlen muss!

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briefnachlass von manfred hänisch, rottenburg-wurmlingen, leiter des dt hilfsvereins für das albert-schweitzer-spital in lambarene, u.a. mit autographen von jeanette siefert, schweitzers assistentin dort