Thomas Leon Heck

sitzung des jüngsten gerichts unter vorsitz von thomas leon heck in der sache prof x gegen kunsthändler y

Bei mir befindet sich der nachlass eines höchstdekorierten wissenschaftlers. Er hat 1951 kunst und antiquitäten geerbt. Um deren wert zu ermitteln, wurde ein vereidigter sachverständiger eingeschaltet. Der kam auf einen schätzwert der sammlung von 25 000 dm, woraus eine erbschaftsteuer in höhe von 2811 dm resultierte. Der sachverständige war auch als händler tätig und nahm einiges in kommission. Nachdem alles verkauft war, reklamierte der gelehrte wg der abrechnung einer kristallvase, die der sachverständige auf 50 dm geschätzt hatte (gutachten liegt mir vor ebenso wie alle anderen hier erwähnten schriftsätze), aber nur auf der basis von 25 dm erlös abgerechnet. Nun verlangte der gelehrte den rest in höhe von 25 dm, wobei er alle register zog: rücksendung des schecks über die ersten 25 dm, einschaltung eines anwalts sowie eines museumsdirektors, denen gegenüber er den händler als betrüger bezeichnete. Dem händler warf er vor, seine eigene schätzung nicht realisiert zu haben. der entgegnete, m.E. zu recht, dass schätzung und realisierter preis nicht immer übereinstimmen.  Zuletzt gab der händler genervt nach und zahlte dem streitbaren wissenschaftler auch die zweiten 25 dm aus. Nun der clou: gegenüber dem finanzamt erbat der professor stundung der erbschaftsteuer, da er sonst „sehr schnell“ „die kunstgegenstände, deren schätzungswerte zu realisieren sowie unmöglich ist, veräussern müsste“! das nennt man dialektik.

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briefnachlass von manfred hänisch, rottenburg-wurmlingen, leiter des dt hilfsvereins für das albert-schweitzer-spital in lambarene, u.a. mit autographen von jeanette siefert, schweitzers assistentin dort