Thomas Leon Heck

verschlimmbesserung

 
ich hab mal ein buch eines juraprofessors über lateinische rechtsregeln rezensiert.
Darin fiel mir ein satz auf: „res nulla cedit primo occupanti“, d.h. keine sache weicht (geht in den besitz über) dem ersten, der sie in besitz nimmt“. Es muss aber heißen: res nullius, d.h. niemandes sache (d.h. eine herrenlose fundsache geht in den besitz des ersten über, der sie in beschlag nimmt).
Der arme autor hat mir – leider zu spät - glaubhaft versichert, dass es in seinem manuskript noch richtig stand und ein übereifriger, aber nicht ganz regelfester assistent dachte: „res ist weiblich, also muss es nulla heißen“ und den „fehler“ „verbessert“ hat, ohne es seinem chef zu sagen, der dafür getadelt wurde.
Die eigenmächtigkeit des assistenten verkehrt den satz in sein logisches gegenteil.

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postkarten v. dr ferd. roloff, privatdozent medizin in tü, vetter carl goerdelers,
briefe von hans evers auch aus dem dt.-frz. krieg 180/71 an seine eltern in berlin (sebastianstraße 15), foto eines c.j. Ebner (geb. 28.12.1818) mit seiner familie, albumblatt vom vater des laut wikipedia ist jak. grimm der entdhecker der manessischen liederhandschrift. ich hab ein ca 80 jahre älteres buch von 1758 "Sammlung von Minnesingern Aus Dem Schwæbischen Zeitpuncte CXL Dichter Enthaltend...