Thomas Leon Heck

leihe

ich erhielt jüngst eine email mit dem angebot eines antiken möbels. der anbieter schrieb: "als leihe hätte ich gern 200€". wollte er das stück bei mir beleihen? ich bin doch kein pfandleiher. nein, er meinte: "als LAIE". für solche leute eigentlich hab ich hier dutzende rechtschreibwörterbücher. das problem:

er hat 1. kein problembewusstsein, dass er sich überhaupt irren könnte,

2. wenn er es hätte, würde er leihe nicht unter laie und umgekehrt finden,weil zwischen beiden woertern seitenweise andere stehen

3. wenn er es doch fände, würde ihm der fehler vielleicht noch immer nicht dämmern , weil sein wort ja "richtig" dasteht.

man hat es nicht leicht als praeceptor germaniae

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Hügel, J. von, und G. F. Schmidt, Die Gestüte und Meiereien Seiner Majestät des Königs Wilhelm von Württemberg, Ebner & Seubert, Stgt. [1861], hübsche lederbände mit namen "von sternstein, bielefeld", andere mit namen "Hirschberg" = diese?
bibliophile miniaturbuchausgabe von Bettina Wegners Ballade "sind so kleine hände", "hans blumenberg - carl schmitt briefwechsel" mit widmung von nicole falkenhayner an michael nau, terrorismusforscher,
Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg (Eine Beilage des Regierungsblatts) 1825-31, 1833-36, 1840-44, 1849, später separat straf-Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs Württemberg 1850, 1852 -55, 1857, 1859, 1861, 1865-66, 1868, 1870-71 mit namentlicher nennung...