Thomas Leon Heck

trotz lockdown geöffnet

im frühjahr durften buchläden noch geöffnet werden und mein laden mit 1 million büchern daher auch.
(gekommen ist wochenlang trotzdem niemand.)
nun müsste ich auch zulassen, wenn ich nicht Zeitschriften und Zeitungen zu verkaufen hätte sowie Getränke (alte weine).
und der kundschaft bestellte waren zu liefern ist nicht verboten.
ebenso kann ich auf dem hof ware entgegennehmen und schätzungen durchführen.
Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservices für gewerbliche Kunden (kollegenbesuche sind also ohne weiteres möglich)

NEU im Laden
postkarten v. dr ferd. roloff, privatdozent medizin in tü, vetter carl goerdelers,
briefe von hans evers auch aus dem dt.-frz. krieg 180/71 an seine eltern in berlin (sebastianstraße 15), foto eines c.j. Ebner (geb. 28.12.1818) mit seiner familie, albumblatt vom vater des laut wikipedia ist jak. grimm der entdhecker der manessischen liederhandschrift. ich hab ein ca 80 jahre älteres buch von 1758 "Sammlung von Minnesingern Aus Dem Schwæbischen Zeitpuncte CXL Dichter Enthaltend...