Thomas Leon Heck

trotz lockdown geöffnet

im frühjahr durften buchläden noch geöffnet werden und mein laden mit 1 million büchern daher auch.
(gekommen ist wochenlang trotzdem niemand.)
nun müsste ich auch zulassen, wenn ich nicht Zeitschriften und Zeitungen zu verkaufen hätte sowie Getränke (alte weine).
und der kundschaft bestellte waren zu liefern ist nicht verboten.
ebenso kann ich auf dem hof ware entgegennehmen und schätzungen durchführen.
Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservices für gewerbliche Kunden (kollegenbesuche sind also ohne weiteres möglich)

NEU im Laden
2 gemälde von j. schimmel: dekoratives früchtestilllleben + landschaft,
ca 1 000 ansichtskarten an Friedrich Aichinger, Jahrgang 1930 und später Fachschulrat in einer Stuttgarter Sehbehindertenschule sowie gründungsmitglied der christian-wagner-gesllschaft, plakette 1912 des juweliers klein, stuttgart, gegr. 1862
porträt einer lesenden biedermeier-dame, dat. 1880, sign. "m. Autenrieth" (wohl der mannheimer maler)