Thomas Leon Heck

trotz lockdown geöffnet

im frühjahr durften buchläden noch geöffnet werden und mein laden mit 1 million büchern daher auch.
(gekommen ist wochenlang trotzdem niemand.)
nun müsste ich auch zulassen, wenn ich nicht Zeitschriften und Zeitungen zu verkaufen hätte sowie Getränke (alte weine).
und der kundschaft bestellte waren zu liefern ist nicht verboten.
ebenso kann ich auf dem hof ware entgegennehmen und schätzungen durchführen.
Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservices für gewerbliche Kunden (kollegenbesuche sind also ohne weiteres möglich)

NEU im Laden
bucxh mit exlibris von Werner_Schramm - name und monogramm sind ident. mit denen von mehr...
farbrad. v. Albert GEUDENS (1869 - 1949) "frau am kamin", orig.rad. v. Charles François DAUBIGNY "schäfer mit 2 hunden und herde", bismarck-bronzerelief 1896 v. harro magnussen
große barockskulptur "hl nepomuk", foto "alter pesel auf föhr" nach dem gemälde von jessen, porträt der lady littleton nach thomas lawrence