Thomas Leon Heck

In der 50er-jahren waren handschriftliche bewerbungen vorgeschrieben,

um darauf basierend graphologische gutachten erstellen zu können. Heute ist diese wissenschaft out, von der ich noch 100 bücher anbiete (aber nicht mehr lang).
1 schlagenden beweis für ihre grundsätzliche berechtigung sehe ich in der unterschrift des Archivars Paul Sauer, die mir mehrfach vorliegt: sie ist 1 cm hoch und 2 cm breit. Die meine hingegen beansprucht die zehnfache fläche! Man darf mit sicherheit davon ausgehen, dass diese graphologische tatsache 1 entsprechenden selbstdarstellung entspricht, die ich aus persönlicher bekanntschaft mit prof sauer bestätigen kann, der auch autor meines verlags ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Sauer_(Archivar)

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