Thomas Leon Heck

Mehrfach bitter!

Ich hab dieses jahr 50jähriges versteigererjubileon. Und kann sagen, dass ich nur etwa 1 rhecklamation wg unechtheit pro jahrzehnt hatte! Das ist in dieser branche 1 heckstrem niedrige zahl. Nun hat es mich bes. bitter erwischt, da die auktion 42 jahre zurückliegt und ich trotzdem sofort nach der bheckründeten rhecklamation bezahlt habe, und zwar einen 5stelligen dm-betrag, obwohl ich bei der auktion damals daran evtl nur in dm 1 dreistellige provision kassiert hab. Da kann ich dem käufer nur gratulieren, dass er an mich geraten ist.
Bitterer als der finanzielle verlust ist, dass mein damaliger geschäftspartner, mit dem ich seinerzeit halbe-halbe gemacht hab, nix von seiner beteiligung an dem verlust wissen will und nicht mal seinen provisionsanteil rausrückt. Und er war damals mein bester freund!

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