Thomas Leon Heck

facebook-freunde

da biet ich 1 facebook-freund 1 gemälde an, das ich von 1 andren facebook-freundin gheckauft hab. sagt der 1. "das hat die käuferin nie bezahlt. das gehört noch mir". leider muss ich ihn belehren: da es nicht abhandengheckommen ist und ich gutgläubig war, gehört es mir. seitens der käuferin aber glatter betrug, der sich jedoch nicht beweisen lässt. wenn sie zb sagt, sie habe geld erwartet, ist sie raus aus der nr.

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buch mit aufdruck "unverkäufliches eigentum der bibliothek august scherl", bücher aus d. bibl. v. erna oppenheimer, brief von mehr...
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milit. urkunde v. 1916 v. stabsarzt dr Oskar weidanz (1874–1947, kronstadt/ Bremen), ölgemälde "kirche bei Nürtingen" von Fritz Keuerleber (1896 Münsingen-Dottingen-1978 Nürtingen); ölgemälde "getreidefeld" VON IRENE RESSMANN; brief v.